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Liebe Studenten,
ein neuer Lebensabschnitt hat begonnen – Ihre Zukunft sozusagen.
Studenten und Studentinnen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, sind nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs V Krankenversicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Studenten können sich jedoch in den ersten drei Monaten ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Somit stehen alle Türen offen, sich privat zu versichern. Das hat den Vorteil, dass man in jungen Jahren einen günstigen Beitrag zahlt und alle Vorteile einer Privatversicherung genießt.
Als Student haben Sie bei uns die Möglichkeit, bereits jetzt Ihr Studienziel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern
Bisher haben Ihre Eltern für Ihren Versicherungsschutz gesorgt. Mit dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung obliegt dies nun teilweise Ihnen selbst.
Vergleichen Sie selbst:
Unsere günstigen Beiträge in der Krankenversicherung werden Sie überzeugen
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